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Transparenzhinweis: Die Filme werden mit KI-gestützten Werkzeugen produziert und ab Sekunde 0 sichtbar und hörbar als KI-Inhalt gekennzeichnet. Die fachlichen Inhalte stammen aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und Ihren Betriebsanweisungen.

Pflichtunterweisung nach § 12 ArbSchG

Die jährliche Unterweisung – als Film, in der Sprache Ihrer Belegschaft

Einmal produzieren, jedes Jahr einsetzen – an jedem Standort, in jeder Schicht, in bis zu zwölf Sprachen. Kein Schulungsraum, kein Produktionsstopp, kein Dolmetscher. Mit Verständnisfragen und Unterweisungsnachweis je Person.

Deutsch + bis zu 12 Sprachfassungen Untertitel & Volltranskript Nachweis-PDF je Person WCAG 2.1 AA

Das Problem

Die Unterweisung ist Pflicht. Der Termin ist das Problem.

Jeder Betrieb mit mindestens einer beschäftigten Person muss mindestens einmal jährlich unterweisen – dokumentiert, während der Arbeitszeit, in verständlicher Form und Sprache. In der Praxis scheitert das an drei Stellen.

Der Termin kostet Produktion

Präsenzunterweisung heißt: alle gleichzeitig raus aus dem Betrieb. Bei Schichtarbeit, Außendienst, Wechselschicht oder mehreren Standorten braucht es drei, vier, fünf Durchgänge – und trotzdem fehlt jemand.

Der Film läuft asynchron: zu Schichtbeginn, am Tablet im Pausenraum, am Einsatztag der neuen Kraft.

Die Sprache entscheidet über die Wirksamkeit

Das Recht verlangt eine Unterweisung „in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache“. Eine deutschsprachige Powerpoint vor einem Team, das zur Hälfte kein Deutsch spricht, erfüllt das nicht – auch wenn alle unterschrieben haben.

Jede Sprachfassung hat eine eigene Tonspur, nicht nur Untertitel.

Der Nachweis fällt auf, wenn etwas passiert

Nach einem Unfall prüfen Aufsichtsbehörde und Unfallversicherungsträger, was unterwiesen wurde, wann, mit welchem Inhalt – und ob es verstanden wurde. Eine Unterschriftenliste allein beantwortet das nicht.

Verständnisfragen je Kapitel, Nachweis-PDF mit Datum, Inhalt und Filmversion.

Leistungsumfang

Was Sie bekommen

Nicht nur eine Videodatei, sondern das vollständige Paket, das eine Unterweisung nachweisbar macht.

Hauptfilm Deutsch

Modular in Kapiteln aufgebaut – typisch 8 bis 15 Minuten gesamt, je Kapitel 60 bis 180 Sekunden. Einzelne Kapitel können später getauscht werden, ohne den ganzen Film neu zu produzieren.

Sprachfassungen

Eigene Tonspur je Sprache, nicht nur untertitelte Kopien. Auf Wunsch mit muttersprachlichem Lektorat vor der Freigabe.

Untertitel & Transkript

Untertiteldatei und Volltranskript in jeder Sprache. Für laute Umgebungen, für Hörbeeinträchtigte und als lesbarer Beleg des Unterweisungsinhalts.

Verständnisfragen

Fragenkatalog je Kapitel in jeder Sprache – als Grundlage für die Erfolgs- und Verständniskontrolle, die bei elektronischer Unterweisung ausdrücklich gefordert ist.

Unterweisungsnachweis

Vorlage für den Nachweis je Person: Datum, Inhalt, Filmversion, Sprache, Unterschrift. Passend zur Dokumentationspflicht aus GefStoffV und BioStoffV.

Aushänge & Kurzfassungen

Auf Wunsch die Kernaussagen als mehrsprachiger Aushang oder Kurzkarte für den Arbeitsplatz – abgeleitet aus Ihren Betriebsanweisungen.

Übergabe als MP4, Untertiteldatei, Transkript und PDF – zur Nutzung auf Ihrem eigenen System, Ihrem Intranet, Ihrem LMS oder auf Tablets ohne Internetverbindung.

Ehrlich gerechnet

Was der Film leistet – und was er nicht ersetzt

Ein Film allein ist keine vollständige Unterweisung. Wer Ihnen das verkauft, verkauft Ihnen ein Haftungsrisiko. Die DGUV Information 211-005 lässt elektronische Hilfsmittel ausdrücklich zu – unter Bedingungen.

Der Film übernimmt

  • Die allgemeinen und wiederkehrenden Inhalte – Jahr für Jahr identisch, in gleicher Qualität
  • Die Sprachbarriere: eigene Tonspur je Sprache statt improvisierter Übersetzung durch Kollegen
  • Die Terminlogistik: Schicht, Standort, Neueinstellung mitten im Jahr
  • Die Verständniskontrolle über den Fragenkatalog
  • Die Dokumentation: Inhalt, Datum, Version, Sprache je Person

Vor Ort bleibt bei Ihnen

  • Der arbeitsplatzbezogene Teil – die konkrete Maschine, der konkrete Raum, der konkrete Handgriff
  • Die Möglichkeit zur Rückfrage: das Gespräch mit der vorgesetzten Person muss jederzeit möglich bleiben
  • Die mündliche Unterweisung dort, wo sie ausdrücklich vorgeschrieben ist – Gefahrstoffe und Biostoffe
  • Die fachliche Verantwortung: Gefährdungsbeurteilung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt

Konkret heißt das: Bei Gefahrstoffen (§ 14 Abs. 2 GefStoffV) und Biostoffen (§ 14 BioStoffV) schreibt der Verordnungsgeber eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung vor. Der Film kann diese vorbereiten und verkürzen – er ersetzt sie nicht. Genau dafür bauen wir den Film modular: Der lange, gleichbleibende Teil läuft als Film, der kurze Rest bleibt Gespräch am Arbeitsplatz. Aus einer Stunde Präsenz werden so realistisch zehn bis fünfzehn Minuten.

Wo es besonders relevant ist

Vier Bereiche, in denen mehrsprachige Unterweisung kein Komfort ist, sondern Voraussetzung

Die Auswahl folgt drei Kriterien: hoher Anteil an Beschäftigten, die nicht mit Deutsch als Erstsprache arbeiten, hohes Gefährdungspotenzial – und Arbeitsorganisation, die Präsenzunterweisung teuer macht.

Bau, Gerüstbau, Metall

Schweiß- und Verbindungstechnik 60 %, Gerüstbau 48 %, Metallbearbeitung 37 % der Beschäftigten haben eine Einwanderungsgeschichte. Zugleich der Bereich mit den schwersten Unfallfolgen: Absturz, herabfallende Teile, Maschinen und Handgeräte.

Wechselnde Baustellen, wechselnde Nachunternehmer, Erstunterweisung am Einsatztag – hier gibt es keinen Schulungsraum und keinen ruhigen Termin.

  • Absturz & PSAgA
  • Gerüstfreigabe
  • Ladungssicherung
  • Elektro-Grundunterweisung
  • Quarzstaub
  • Handmaschinen

Typische Sprachen: Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Türkisch, Ukrainisch, Englisch.

Logistik, Lager, Paket- und Kurierdienste

Lagerei 42 %, Post-, Kurier- und Expressdienste 41 %, Berufskraftfahrer im Güterverkehr 39 %. Dazu: viele Standorte, Saisonspitzen und eine Fluktuation, die jährliche Präsenztermine praktisch unmöglich macht.

Das ist der Bereich, in dem ein Film am stärksten skaliert: Ein Konzept, freigegeben von einer Zentrale, ausgerollt auf zwanzig Standorte am selben Tag.

  • Flurförderzeuge
  • Verkehrswege
  • Regalsicherheit
  • Ladungssicherung
  • Heben & Tragen
  • Brandschutz & Fluchtwege

Typische Sprachen: Polnisch, Rumänisch, Türkisch, Arabisch, Ukrainisch, Englisch.

Lebensmittel, Fleischverarbeitung, Gastronomie

Lebensmittelherstellung und Köche je 54 %, Fleischverarbeitung 46 %, Gastronomie 54 %, Hotelservice 40 %. Der Bereich mit der dichtesten Regulierung überhaupt.

Hier kommt zur Arbeitsschutzunterweisung die Hygieneschulung dazu: die Folgebelehrung nach § 43 IfSG alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber, dazu die Schulungspflicht aus der EU-Lebensmittelhygieneverordnung. Beides eignet sich hervorragend für denselben Filmbaukasten.

  • Messer & Schneidgeräte
  • Reinigungschemie
  • Kälte & Nässe
  • Rutschgefahr
  • Hygiene § 43 IfSG
  • Allergene

Typische Sprachen: Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Türkisch, Arabisch, Vietnamesisch.

Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste, Pflege

Gebäudebetreuung 50 %, Wach- und Sicherheitsdienste 42 %, Altenpflege 33 %. Dezentrale Teams, Alleinarbeit, Nacht- und Randzeiten – oft ohne jeden gemeinsamen Termin im Jahr.

Reinigungskräfte arbeiten mit Gefahrstoffen, Pflegekräfte mit Biostoffen. In beiden Fällen bleibt ein mündlicher Teil Pflicht – der Film sorgt dafür, dass dieser Teil kurz wird und alle mit demselben Wissensstand hineingehen.

  • Reinigungschemie
  • Alleinarbeit
  • Deeskalation
  • Heben & Tragen
  • Biostoffe
  • Nadelstichverletzungen

Typische Sprachen: Türkisch, Arabisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Leichte Sprache.

Sonderfall Zeitarbeit und Fremdfirmen

Nach § 11 Abs. 6 AÜG trifft die Arbeitsschutzpflicht den Entleiher, nicht den Verleiher: Wer Leiharbeitskräfte einsetzt, muss sie vor Beginn der Tätigkeit über die Gefahren im eigenen Betrieb unterweisen. Bei jedem neuen Einsatz, oft kurzfristig, oft ohne gemeinsame Sprache.

Ein mehrsprachiger Erstunterweisungsfilm löst genau diesen Engpass – abrufbar am Tag des Einsatzbeginns.

Kommunen, Stadtwerke, Bauhöfe

Bauhof, Klärwerk, Schwimmbad, Netzbetrieb, Grünflächenpflege und Saisonkräfte in einer Organisation – mit sehr unterschiedlichen Gefährdungen und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die alles abdecken muss.

Für den öffentlichen Bereich haben wir ein eigenes Angebot inklusive Vergabehinweisen: Erklärfilme für Kommunen und Stadtwerke.

Anteil Beschäftigter mit Einwanderungsgeschichte – ausgewählte Berufe und Branchen. Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2024 (Pressemitteilung Nr. N057 vom 2. Oktober 2025). Gesamtwirtschaft: 26 %.
Beruf oder Branche Anteil Warum hier besonders kritisch
Schweiß- und Verbindungstechnik 60 % Schweißrauche, Brand- und Explosionsgefahr, Augenschäden
Lebensmittelherstellung und Köche je 54 % Schneidgeräte, Heißfett, Reinigungschemie, Hygienepflichten
Gebäudebetreuung 50 % Gefahrstoffe, Alleinarbeit, kein gemeinsamer Standort
Gerüstbau 48 % Absturz, herabfallende Teile, wechselnde Baustellen
Lagerei 42 % Flurförderzeuge, Verkehrswege, Regalsicherheit
Altenpflege 33 % Biostoffe, Heben und Tragen, Nadelstichverletzungen

Rechtsrahmen

Woraus die Pflicht folgt – und was sie genau verlangt

Wir arbeiten mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen, nicht an ihr vorbei. Die folgende Übersicht ist der Rahmen, in dem wir produzieren.

Rechtsgrundlagen der Unterweisung im Arbeitsschutz. Stand: September 2026. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Grundlage Was sie verlangt
§ 12 ArbSchG Ausreichende und angemessene Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderung des Aufgabenbereichs und bei neuen Arbeitsmitteln – auf den Arbeitsplatz ausgerichtet und während der Arbeitszeit.
§ 4 DGUV Vorschrift 1 Wiederholung erforderlichenfalls, mindestens aber einmal jährlich, in verständlicher Weise und dokumentiert. Für Jugendliche gilt nach § 29 JArbSchG mindestens halbjährlich.
DGUV Information 211-005 Elektronische Hilfsmittel sind zulässig, wenn die Inhalte arbeitsplatzbezogen sind, eine Verständniskontrolle stattfindet, das Gespräch mit Vorgesetzten jederzeit möglich bleibt und die Durchführung dokumentiert wird. Die persönliche Unterweisung vor Ort ersetzen sie nicht.
§ 14 GefStoffV und § 14 BioStoffV Bei Gefahr- und Biostoffen: vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich, arbeitsplatzbezogen und mündlich, in verständlicher Form und Sprache, mit Dokumentation und Unterschrift.
§ 110 SGB VII Rückgriff des Unfallversicherungsträgers gegen Unternehmen und verantwortliche Personen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – hier wird die Unterweisungsdokumentation zum entscheidenden Beleg.

Wichtig und häufig missverstanden: Eine Pflicht zur Unterweisung in jeder Muttersprache gibt es nicht. Das Gesetz verlangt eine verständliche Form und Sprache – welche das ist, entscheidet der Arbeitgeber eigenverantwortlich und muss es im Zweifel belegen können. Genau dieser Beleg ist der Grund, aus dem sich mehrsprachige Filmfassungen mit Verständnisfragen rechnen.

Sprachen

In welchen Sprachen wir produzieren

Standard sind Deutsch plus die Sprachen, die in Ihrem Betrieb tatsächlich gesprochen werden. Welche das sind, klären wir im Erstgespräch – oft sind es weniger als gedacht, weil zwei bis drei Sprachen den Großteil der Belegschaft abdecken.

  • Deutsch
  • Englisch
  • Polnisch
  • Rumänisch
  • Türkisch
  • Bulgarisch
  • Ukrainisch
  • Arabisch

Weitere Sprachen auf Anfrage, unter anderem Russisch, Vietnamesisch, Kroatisch, Serbisch, Bosnisch, Ungarisch, Portugiesisch, Farsi und Dari sowie Deutsch in Leichter Sprache. Gesprochen wird mit lizenzierten Preset-Stimmen – wir klonen keine realen Stimmen. Auf Wunsch lassen wir jede Fassung vor Auslieferung von einer muttersprachlichen Person gegenlesen.

Was es kostet, was es spart

Zwei Rechnungen, die Sie vor dem Erstgespräch selbst aufmachen können

Listenpreise nennen wir nicht, weil Kapitelzahl und Sprachanzahl den Aufwand bestimmen. Die Größenordnung nennen wir trotzdem – damit Sie vorher wissen, ob sich das Gespräch lohnt.

Was die Präsenzunterweisung kostet

Rechnen Sie mit Ihren eigenen Zahlen: Anzahl der Beschäftigten mal Dauer der jährlichen Unterweisung mal Ihr Vollkostensatz je Stunde. Bei 120 Beschäftigten und 45 Minuten sind das 90 Stunden Arbeitszeit – jedes Jahr. Ohne die Koordination, ohne die Nachzügler, ohne die Schicht, die nicht konnte.

Der Film ersetzt diese Zeit nicht vollständig, aber den großen gleichbleibenden Teil davon. Realistisch bleiben zehn bis fünfzehn Minuten Gespräch am Arbeitsplatz.

Was der Film kostet

Ein klassisch gedrehter Unterweisungsfilm mit mehreren Sprachfassungen ist eine Investition, die viele Betriebe genau einmal machen – und dann jahrelang nicht mehr anfassen, obwohl sich Arbeitsmittel und Gefährdungen längst geändert haben.

Unsere Filme liegen eine Größenordnung darunter. Der Grund ist kein Rabatt, sondern die Produktionsweise: Die Bildebene wird KI-generiert und als solche gekennzeichnet – kein Drehtag, kein Set, keine Statisten. Skript, fachliche Abstimmung und Prüfung bleiben Handarbeit, dort liegt der Aufwand.

Der eigentliche Vorteil ist nicht der Preis, sondern die Folge daraus: Sie können den Film jährlich fortschreiben, statt ihn zu konservieren.

Die Beispielrechnung ist ein Rechenweg, keine Zusage. Was Sie tatsächlich sparen, hängt von Belegschaftsgröße, Unterweisungsdauer und Vollkostensatz ab. Ein verbindliches Angebot bekommen Sie nach dem Erstgespräch schriftlich.

Pakete

Drei Einstiege – vom Test bis zum System

Welches Paket passt, hängt an drei Größen: Anzahl der Kapitel, Anzahl der Sprachen und ob Sie den Film in den Folgejahren selbst fortschreiben wollen. Deshalb nennen wir Preise erst nach dem kostenfreien Erstgespräch – dann aber schriftlich und verbindlich.

Pilot

Ein Unterweisungsthema, ein Bereich. Der schnelle Weg herauszufinden, ob das Format in Ihrem Betrieb ankommt.

  • Ein Filmkapitel, typisch 3 bis 5 Minuten
  • Deutsch plus eine weitere Sprache
  • Untertitel und Transkript je Sprache
  • Fragenkatalog und Nachweisvorlage
  • Eine Korrekturschleife

Pilot anfragen

Häufig gewählt

Jahresunterweisung

Die vollständige jährliche Unterweisung für einen Betrieb oder Bereich – einmal freigegeben, das ganze Jahr einsetzbar.

  • Modularer Film in Kapiteln, typisch 8 bis 15 Minuten
  • Deutsch plus bis zu vier weitere Sprachen
  • Untertitel, Transkripte, Fragenkataloge in allen Sprachen
  • Nachweis-PDF je Person und mehrsprachige Aushänge
  • Abgleich mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung
  • Zwei Korrekturschleifen

Angebot anfordern

Unterweisungssystem

Für mehrere Bereiche oder Standorte – mit dem Ziel, dass Sie den Bestand ab dem zweiten Jahr weitgehend selbst pflegen können.

  • Mehrere Bereiche und Standorte, Kapitelbibliothek
  • Bis zu zwölf Sprachen
  • Jährliche Fortschreibung einzelner Kapitel
  • Einweisung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Vorlagen und Skriptbausteine zum Selbst-Fortschreiben
  • Bereitstellung für Ihr LMS oder Intranet

Beratung vereinbaren

Alle Pakete enthalten umfassende, zeitlich unbefristete Nutzungsrechte an den fertigen Filmen. Sie können die Dateien auf eigenen Systemen speichern und auch offline einsetzen.

Ablauf

Von der Anfrage zur fertigen Unterweisung

Sie geben einmal frei – danach skaliert der Film ohne weiteren Aufwand auf jede Schicht, jeden Standort und jede Neueinstellung.

  1. Erstgespräch

    30 Minuten, kostenfrei. Wir klären Bereiche, Gefährdungen, Sprachen und wer bei Ihnen fachlich freigibt.

    Kostenfrei

  2. Inhaltsabgleich

    Wir sichten Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen und schlagen einen Kapitelplan vor – abgestimmt mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    1 bis 2 Wochen

  3. Skript und Freigabe

    Sie erhalten das vollständige Sprechskript zur Freigabe. Erst danach beginnt die Produktion – so gibt es keine teuren Korrekturen im fertigen Film.

    1 Woche

  4. Produktion

    Deutsche Fassung, danach die Sprachfassungen mit eigener Tonspur, Untertiteln und Transkript.

    1 bis 2 Wochen

  5. Nachweispaket

    Fragenkataloge je Kapitel und Sprache, Nachweisvorlage je Person, mehrsprachige Aushänge.

    parallel

  6. Übergabe

    Alle Dateien in offenen Formaten – MP4, Untertiteldatei, Transkript, PDF. Auf Wunsch mit Einweisung Ihres Teams.

    Abschluss

Transparenz, Barrierefreiheit, Datenschutz

Womit wir arbeiten – und was wir nicht tun

KI-Kennzeichnung ab Sekunde 0

Jeder Film ist sichtbar im Bild und hörbar in der Tonspur als KI-generiert gekennzeichnet – auch dort, wo die EU-KI-Verordnung das nicht zwingend fordert. Betriebsinterne Schulungsfilme sollen niemanden täuschen.

Fachliche Verantwortung bleibt bei Ihnen

Wir produzieren keine Gefährdungsbeurteilung und ersetzen weder Fachkraft für Arbeitssicherheit noch Betriebsarzt. Wir setzen deren Inhalte in ein Format um, das ankommt.

Nutzungsrechte bei Ihnen

Umfassende, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte an den fertigen Filmen, inklusive Freistellung für Ansprüche Dritter aus den von uns gelieferten Bestandteilen.

Häufige Fragen

Was Sicherheitsfachkräfte uns zuerst fragen

Ersetzt der Film unsere Unterweisung vollständig?

Nein – und das ist eine Aussage, bei der wir bewusst unbequem sind. Die DGUV Information 211-005 hält fest, dass elektronische Hilfsmittel die persönliche Unterweisung durch Vorgesetzte vor Ort nicht ersetzen sollen und können.

Der Film übernimmt den allgemeinen, wiederkehrenden und sprachlich anspruchsvollen Teil. Vor Ort bleibt der arbeitsplatzbezogene Teil und die Möglichkeit zur Rückfrage. In der Praxis verkürzt das die Präsenzzeit erheblich, statt sie zu ersetzen.

Reicht ein Film für die Gefahrstoffunterweisung?

Nein. § 14 Abs. 2 GefStoffV verlangt ausdrücklich eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung, mindestens jährlich, mit schriftlicher Dokumentation und Unterschrift. Für Biostoffe gilt nach § 14 BioStoffV dasselbe.

Der Film bereitet diese Unterweisung vor: Alle kommen mit demselben Wissensstand ins Gespräch, in ihrer Sprache. Das mündliche Gespräch wird dadurch kurz – aber es bleibt.

Müssen wir in der Muttersprache unterweisen?

Eine generelle Pflicht zur Unterweisung in jeder Muttersprache gibt es nicht. Vorgeschrieben ist eine „für die Beschäftigten verständliche Form und Sprache“. Ob dazu die Muttersprache nötig ist, entscheidet der Arbeitgeber eigenverantwortlich – und trägt das Risiko, wenn die Einschätzung falsch war.

Die DGUV Regel 100-001 nennt Videos ausdrücklich als geeignetes Mittel, wenn die sprachliche Verständigung nicht ausreicht.

Wie weisen wir nach, dass jemand die Unterweisung wirklich verstanden hat?

Über den Fragenkatalog, den wir zu jedem Kapitel und in jeder Sprache mitliefern, und über das Nachweis-PDF: Name, Datum, Kapitel, Sprachfassung, Filmversion, Ergebnis der Verständnisfragen, Unterschrift.

Damit erfüllen Sie die Dokumentationsanforderung und können im Ernstfall belegen, dass die Unterweisung in einer verständlichen Sprache stattgefunden hat.

Wie lange können wir denselben Film verwenden?

So lange sich die zugrunde liegende Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitsmittel und die Vorschriften nicht ändern. Die Pflicht zur jährlichen Wiederholung bedeutet nicht, dass der Inhalt jedes Jahr neu sein muss – nur, dass die Unterweisung jedes Jahr stattfindet.

Weil wir modular in Kapiteln produzieren, tauschen Sie im Folgejahr einzelne Kapitel aus, statt den ganzen Film neu zu bestellen.

Funktioniert das mit unserem Lernmanagementsystem?

Ja. Sie erhalten MP4-Dateien, Untertiteldateien und Transkripte in offenen Formaten – damit läuft der Film in jedem gängigen LMS, im Intranet, auf Tablets im Betrieb und auch ohne Internetverbindung.

Wenn Sie kein eigenes System haben, können wir die Bereitstellung mit Wissensfragen und automatischem Nachweis übernehmen. Das besprechen wir im Erstgespräch.

Wir beschäftigen Leiharbeitskräfte. Wer muss unterweisen?

Sie als Entleiher. Nach § 11 Abs. 6 AÜG gelten für die Tätigkeit im Entleiherbetrieb dessen Arbeitsschutzvorschriften; Sie müssen vor Beginn der Beschäftigung über Gefahren und Schutzmaßnahmen unterrichten.

Genau dafür ist ein abrufbarer, mehrsprachiger Erstunterweisungsfilm das praktischste Werkzeug – er ist am Einsatztag verfügbar, unabhängig davon, wer gerade Dienst hat.

Was gilt für Auszubildende und Jugendliche?

Für Beschäftigte unter 18 Jahren verlangt § 29 JArbSchG eine Wiederholung der Unterweisung mindestens halbjährlich. Auch hier hilft der Film: Der zweite Durchgang im Jahr kostet Sie damit keinen zusätzlichen Schulungstermin.

Was passiert, wenn wir gar nicht oder unzureichend unterweisen?

Zwei Ebenen. Aufsichtsrechtlich kann es teuer werden: § 25 ArbSchG sieht Geldbußen bis 5.000 Euro bei Verstößen gegen Rechtsverordnungen und bis 30.000 Euro bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare behördliche Anordnung vor.

Deutlich unangenehmer ist die zweite Ebene: Nach einem Unfall kann der Unfallversicherungsträger nach § 110 SGB VII bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regress nehmen. Ob eine fehlende oder unverständliche Unterweisung grob fahrlässig war, entscheidet sich an der Dokumentation.

Wie schnell ist ein Film einsatzbereit?

Vom Erstgespräch bis zur Übergabe rechnen wir mit vier bis sechs Wochen, abhängig davon, wie schnell die Freigabe des Skripts bei Ihnen läuft. Ein Pilot mit einem Kapitel und zwei Sprachen ist deutlich schneller.

Dürfen wir einen KI-produzierten Film für eine Pflichtunterweisung einsetzen?

Ja. Vorgeschrieben ist, dass und wie verständlich unterwiesen wird – nicht, mit welchem Produktionswerkzeug das Material entstanden ist. Entscheidend ist die fachliche Richtigkeit der Inhalte, und die kommt aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und der Freigabe Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Wir kennzeichnen trotzdem ab Sekunde 0 als KI-Inhalt – sichtbar und hörbar.

Muss unser Betriebsrat beteiligt werden?

Sehr wahrscheinlich ja – und das sollten Sie früh klären, nicht erst nach der Produktion. Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unterliegen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Sobald Teilnahme und Ergebnisse der Verständnisfragen personenbezogen erfasst werden, kommt § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dazu, weil sich daraus eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle ergeben kann.

In der Praxis wird das über eine Betriebsvereinbarung gelöst, die zwischen reinen Teilnahmedaten und Ergebnisdaten trennt. Wir liefern Ihnen die technische Beschreibung, die Ihr Betriebsrat dafür braucht: welche Daten anfallen, wo sie liegen, wie lange sie bleiben.

Unsere Leute in der Produktion haben keine Firmen-E-Mail. Wie kommen die an den Film?

Das ist der häufigste Grund, aus dem E-Learning in der Produktion scheitert – und der Grund, aus dem wir Dateien ausliefern statt Zugänge zu einem Portal.

In der Praxis läuft der Film über ein Tablet im Pausen- oder Schulungsraum, über einen Bildschirm in der Kantine, per QR-Code am Schwarzen Brett oder über das Diensthandy der Schichtführung. Ohne Login, auf Wunsch komplett offline. Den Nachweis unterschreibt die Person danach auf Papier oder digital – das entscheiden Sie.

Wie viel Arbeit macht das bei uns?

Ehrlich gerechnet: ein bis zwei Stunden für Erstgespräch und Materialsichtung, danach ein bis zwei Stunden für die Skriptfreigabe durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dazwischen passiert bei Ihnen nichts.

Was wir von Ihnen brauchen: die Gefährdungsbeurteilung, die vorhandenen Betriebsanweisungen und eine Person, die fachlich freigeben darf. Wenn diese Unterlagen fehlen oder veraltet sind, sagen wir das – und das sollten Sie ohnehin zuerst klären, unabhängig von uns.

Wie ist das mit Barrierefreiheit, Datenschutz und den Stimmen?

Barrierefreiheit: Untertitel, Volltranskript, tonautarke Skripte und ausreichende Kontraste, an WCAG 2.1 AA ausgerichtet. Eine Fassung in Leichter Sprache oder mit Gebärdensprachvideo ist auf Wunsch möglich.

Datenschutz: Zusammenarbeit auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO. Personenbezogene Daten Ihrer Beschäftigten brauchen wir für die Produktion nicht und verarbeiten sie deshalb auch nicht.

Stimmen: Wir arbeiten mit lizenzierten Preset-Stimmen. Keine Stimme einer realen Person wird nachgebildet, und niemand aus Ihrem Betrieb wird ohne Einwilligung abgebildet.

Kontakt

Erstgespräch vereinbaren

30 Minuten, kostenfrei und unverbindlich. Bringen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung mit, dann können wir konkret werden: welche Kapitel, welche Sprachen, welcher Aufwand.

KI-SCHUB Weiterbildungen

Sie gehören zum öffentlichen Bereich? Dann ist unsere Seite Erklärfilme für Kommunen und Stadtwerke der passende Einstieg – inklusive Hinweisen zu Direktauftragsgrenzen.

Hinweis: Diese Seite gibt den Stand von September 2026 wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und die Beurteilung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihren Betriebsarzt und Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Alle auf dieser Seite gezeigten Musterfilme sind KI-generiert und zeigen fiktive Betriebe. Es handelt sich nicht um Referenzprojekte.